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   SG Trier, 04.07.2012 - S 6 SB 362/08   

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SG Trier, 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 (https://dejure.org/2012,35230)
SG Trier, Entscheidung vom 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 (https://dejure.org/2012,35230)
SG Trier, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - S 6 SB 362/08 (https://dejure.org/2012,35230)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - L 39 SF 91/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr -

    Die Gegenansicht (Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 18. Dezember 2013, S 18 SF 187/13 E, Rn. 13; Sozialgericht Trier, Beschluss vom 4. Juli 2012, S 6 SB 362/08 Rn. 37; Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 14. März 2012, S 10 SF 170/11 E, Rn. 17) übersieht, dass bereits der Wortlaut der Regelung für das hier gefundene Ergebnis spricht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - L 20 SO 95/18

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn ein angenommenes Teilanerkenntnis mit Erledigterklärung im Übrigen entspreche der Prozesssituation bei Beendigung des Prozesses durch Annahme eines vollen Anerkenntnisses (siehe aus der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit etwa SG Detmold, Beschluss vom 18.12.2013 - S 18 SF 187/13 E Rn. 13 m.w.N., sowie SG Dortmund, Beschluss vom 28.01.2010 - S 47 SF 6/10 E Rn. 5. Siehe ferner SG Oldenburg, Beschluss vom 02.04.2012 - S 10 SF 170/11 E Rn. 17-28; SG Dresden, Beschluss vom 18.01.2012 - S 30 SF 646/11 E Rn. 13-26; SG Trier, Beschluss vom 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 Rn. 31-39, sowie der dort in Rn. 35-37 wiedergegebene Beschluss desselben Gerichts vom 15.09.2005 - S 3 SB 139/03, auf den sich das Sozialgericht im vorliegenden Fall gestützt hat.
  • LSG Sachsen, 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im

    Die Gegenauffassung, die zur Begründung darauf abstellt, dass auch bei der Beendigung eines Verfahrens durch Annahme eines Teilanerkenntnisses und Abgabe einer Teilrücknahmeerklärung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung entbehrlich werde, womit der von der fiktiven Terminsgebühr verfolgte Zweck - Vermeidung von unnötigen gerichtlichen Terminen - erreicht werde (vgl. etwa SG Trier, Beschluss vom 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 - juris RdNr. 37), berücksichtigt nicht, dass sich nur bei der Annahme eines "vollen" Anerkenntnisses der Rechtstreit in der Hauptsache ohne jegliche weitere Prozesshandlungen erledigt (§ 101 Abs. 2 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13

    Rechtsanwaltsvergütung nach RVG in Sozialrechtssachen

    Soweit in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird (SG Oldenburg Beschluss vom 02.04.2012 - S 10 SF 170/11 E -, SG Trier Beschluss vom 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 -, SG Saarland Beschluss vom 27.01.2012 - S 19 SF 5/11 E), auch bei der Beendigung des Verfahrens durch Annahme eines Teilanerkenntnisses und Abgabe einer Teilrücknahmeerklärung sei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht erforderlich, womit der von der fiktiven Terminsgebühr verfolgte Zweck - Vermeidung von unnötigen gerichtlichen Terminen - erreicht werde, berücksichtigt diese Auffassung nicht, dass bei der Annahme eines vollen Anerkenntnisses sich der Rechtstreit in der Hauptsache ohne weitere Prozesshandlungen erledigt (§ 101 Abs. 2 SGG).
  • LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im

    Die Gegenauffassung, die vorrangig darauf abstellt, dass auch bei der Beendigung eines Verfahrens durch Annahme eines Teilanerkenntnisses und Abgabe einer Teilrücknahmeerklärung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung entbehrlich werde, womit der von der fiktiven Terminsgebühr verfolgte Zweck - Vermeidung von unnötigen gerichtlichen Terminen - erreicht werde (vgl. etwa SG Trier, Beschluss vom 04.07.2012 - S 6 SB 362/08 - juris RdNr. 37), berücksichtigt nicht, dass sich nur bei der Annahme eines "vollen" Anerkenntnisses der Rechtstreit in der Hauptsache ohne jegliche weitere Prozesshandlungen erledigt (§ 101 Abs. 2 SGG).
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